Einlagen für Sicherheitsschuhe
Arbeitssicherheitsschuhe unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Bei uns erhalten Sie zugelassene orthopädische Einlagen – inklusive kompetenter Unterstützung bei allen Anträgen.
Einlagen für Sicherheitsschuhe
Arbeitssicherheitsschuhe unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Bei uns erhalten Sie zugelassene orthopädische Einlagen – inklusive kompetenter Unterstützung bei allen Anträgen.
Gesunde Füße im Beruf
Normale orthopädische Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen nicht verwendet werden. Unsere Einlagen entsprechen der DGUV Regel 112-191 und erfüllen damit die geltenden Anforderungen für den professionellen Einsatz.
So funktioniert die Antragstellung
Erstantrag
Bitte bringen Sie diese vollständig ausgefüllten Unterlagen mit. Sie können Sie hier direkt herunterladen:
- Formular G100: Antrag auf Leistungen
- Formular G0133: Anlage zum Antrag
- Formular G0134: Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
Folgeantrag
Wenn Sie bereits Einlagen über die DRV erhalten haben, genügen folgende Dokumente:
- Formular G0135: Antrag auf Folgeversorgung
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
Wer zahlt – und was zu beachten ist
Für orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen ist nicht Ihre Krankenkasse zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung – vorausgesetzt, Sie haben bereits mindestens 16 Jahre in die DRV eingezahlt.
Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zu den Formularen, der Kostenübernahme oder den Einlagen selbst? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich oder am Telefon.